Mitgliedschaft

Wir freuen uns, dass unser Verein dein Interesse geweckt hat. Erfahre hier, wie du Mitglied werden oder uns unterstützen kannst. Alles Wissenswerte haben wir dir im Folgenden zusammengefasst. Die Einzelheiten bzw. Sonderregelungen sind der Satzung bzw. der Beitragsordnung zu entnehmen.

Vereinsbeitrag (Aktiv)

– Minderjährige: 6,50 € / mtl. – Erwachsene: 9,50 € / mtl. – Familien: 20,00 € / mtl

Für alle, die aktiv in einer oder mehrere Sparten Sport treiben.


Spartenbeitrag (AKTIV)

– Fußball: 5,00 € / mtl.
– Tanzen: s.Beitragsordnung
– Tennis: s.Beitragsordnung
– Zumba Kids: 5,00 € / mtl.

Für die vorgenannten Sportarten fällt ein zusätzlicher Spartenbeitrag an.


Passive Mitgliedschaft

– Minderjährige: 5,50 € / mtl.
– Erwachsene: 7,50 € / mtl.
– Familien: 15,00 € / mtl.

Für alle, die den Verein unterstützen wollen, ohne aktiv Sport zu betreiben.


So wirst du Mitglied

1. Formular herunterladen

2. Formular ausfüllen und senden

per E-Mail an vorstand@mtv-borstel-sangenstedt.de 
oder postalisch an unsere Vereinsadresse

3. SePA-Lastschrift einrichten

sobald wir deine Einzugsermächtigung haben, bist du dabei!

Häufige Fragen

Ja. Du kannst jederzeit zu einer unserer Übungsstunden kommen und -je nach Verfügbarkeit- einfach es ausprobieren oder erstmal zuschauen.

Der Mitgliedsbeitrag wird zweimal jährlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Abbuchung erfolgt im April und im Oktober eines Jahres. Die Spartenbeiträge werden monatlich bzw. vierteljährlich per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Ja. Unser Beitragswesen kennt unterschiedliche Beitragshöhen. Wir unterscheiden hierbei Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familie Außerdem gibt es für besondere Lebensabschnitte (z.B. Studium) Sonderregelungen. Die Einzelheiten können der Beitragsordnung entnommen werden. Bei finanziellen Schwierigkeiten kannst du uns jederzeit ansprechen – wir finden eine Lösung, damit niemand wegen der Kosten außen vor bleibt.

Ein Austritt aus dem Verein ist nur zum 30.06. und 31.12. jedes Jahres möglich und muss spätestens einen Monat vorher bei der Geschäftsstelle des Vereins schriftlich erklärt worden sein.

Hast Du noch weitere Fragen?